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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Duavé GmbH, handelnd unter der Marke Fenturo

§ 1 Geltungsbe

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen zwischen der Firma Duavé, Zum Brook
  2. Kunden im Sinne dieser AGB sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir deren Geltung ausdrücklich schriftlich zug

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Präsentation der Waren (Fenster, Türen, Rollläden etc.) auf unserer Website stellt kein bindendes Angebot zum Abs
  2. Nach Eingang einer Anfrage übermitteln wir dem Kunden ein unverbindl oder (sofern ausbindendes Ang, meist basieren
  3. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde unser Angebot schriftlich (z. B. per E-Mail oder Post) annimmt oder durch unsere schriftliche Auftrag

§ 3 Leistungsumfang und Montage

  1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung.
  2. Umfasst der Vertrag auch die Montage der gelieferten Bauelemente, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass:
    • die Montageorte frei zugänglich sind, und
    • die bauseitigen Voraussetzungen (z. B. Maueröffnungen, Stromanschluss) für einen reibungslosen Einbau gegeben sind.
  3. Verzögerungen, die durch fehlende Vorarbeiten des Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten. Dadurch entstehende Mehrkosten können in Rechnung gestellt werden.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro und beinhalten (sofern nicht anders ausgewiesen für B2B-Kunden) die gesetzliche Mehrwertsteuer.
  2. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen wie folgt zu leisten:
    • 50 % Anzahlung bei Auftragserteilung
    • Restzahlung bei Lieferung
  3. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

§ 5 Liefer- und Leistungszeit

  1. Liefertermine oder Fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
  2. Bei Lieferverzögerungen aufgrund von:
    • höherer Gewalt,
    • Streiks,
    • unvorhersehbaren Materialengpässen bei Zulieferern oder
    • ähnlichen Ereignissen, die wir nicht zu vertreten haben,
      verlängert sich die Lieferfrist angemessen. Wir werden den Kunden hierüber unverzüglich informieren.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Vertrag unser Eigentum.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor.

§ 7 Gewährleistung (Mängelhaftung)

  1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
  2. Sofern der Vertrag die Montage von Fenstern oder Türen umfasst, handelt es sich insoweit um einen Werkvertrag.
    • Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauwerken und bei Werken, deren Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen besteht, beträgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben 5 Jahre ab Abnahme.
  3. Bei Verträgen mit Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist für gelieferte Sachen 1 Jahr ab Gefahrübergang.
  4. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel oder Schäden, die auf unsachgemäße Behandlung, mangelnde Wartung (z. B. der Beschläge) oder normalen Verschleiß durch den Kunden zurückzuführen sind.

§ 8 Besonderer Hinweis zum Widerrufsrecht bei Maßanfertigungen

  • Für Verträge mit Verbrauchern über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z. B. Fenster und Türen nach individuellem Maß), besteht kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).
  • Hinweis: Für Standardware, die nicht auf Maß gefertigt ist, ist keine separate Widerrufsbelehrung erforderlich.

§ 9 Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
    • Für leichte Fahrlässigkeit haften wir bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit von Personen.
  2. Im Übrigen gilt folgende beschränkte Haftung:
    • Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).
    • Die Haftung ist der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

§ 10 Streitbeilegung

  • Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
    https://ec.europa.eu/consumers/odr/
  • Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    • Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten unser Geschäftssitz.

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